Ab 3. April tritt die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft.
Es entfallen somit die Zugangsbeschränkungen sowie die Maskenpflicht.
Wir empfehlen dennoch, weiterhin eine Maske oder einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben weiterhin bestehen.
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